Selbstständige und Freiberufler
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Wer ist selbstständig bzw. freiberuflich tätig?
Menschen, die auf eigenes Risiko, auf die eigene Verantwortung sowie auf eigene Rechnung eine berufliche Tätigkeit ausüben gelten als Selbstständige. Ihre Tätigkeiten und Ihre Arbeitszeiten können sie dabei frei gestalten. An Anweisungen anderer sind sie dabei nicht gebunden.
Die so genannten Freiberufler sind auch Selbstständige, dir aber meistens Ihr Tätigkeitsfeld im künstlerischen, musischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen und unterrichtenden Bereich haben. Freie Berufsgruppen sind z.B. Journalisten, Künstler, Ingeneure und Rechtsanwälte.
Selbstständige mit Gewerbeanmeldung
Alle Selbstständigen, die verpflichtet sind Ihre Tätigkeit als Gewerbe bei den zuständigen Behörden anzumelden. Selbstständige, die nicht als Freiberufler tätig sind, wie z.B. Pflegedienste, Makler Gaststättenbetreiber etc.
Sonstige selbstständig tätige Personen sind z.B. Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter.
Es hängt nun vom Kreditanbieter ab, welche Auswirkungen die Einstufung als Selbstständiger mit Gewerbe oder Freiberufler, auf die Beantragung Ihres Kredites hat.
Normalerweise wird zwar eine Unterscheidung von dem jeweiligen Kreditanbieter zwischen Selbstständigen und Freiberuflern gemacht, jedoch hat dies meistens keine Auswirkungen auf den Kredit – die Konditionen und Bedingungen sind gleich.
Bei Unsicherheiten, in welchen bereich Ihre Tätigkeit fällt, empfiehlt es sich grundsätzlich einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.